Platz-
ordnung
Ausgabe 2024
1. Der Tennisbetrieb beginnt, sofern es die Wetterverhältnisse zulassen, am 1. Mai und endet am 31. Oktober.
2. Die tägliche Spielzeit ist von 6 bis 22 Uhr. Für die Flutlichtbenützung werden keine Zuschläge eingehoben.
3. Die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Tennisverein Würflach.
4. Die vom Gemeinderat beschlossenen Benützungsgebühren sind in den Mitteilungen der Gemeinde verlautbart und im Anschlagkasten kundgemacht.
5. Jeder Spieler verpflichtet sich, rechtzeitig vor Ende seiner Spielstunde den Platz mit dem vorhandenen Teppich abzuziehen, die Linien zu reinigen und den Platz wieder spielbereit herzustellen.
6. Etwaige Beschädigungen der Anlage oder des Inventars sind sofort der Gemeinde Würflach zu melden. Die entstandenen Schäden sind zu ersetzen. Im übrigen verpflichtet sich jeder Platzbenützer zur gewissenhaften Schonung der gesamten Anlagen.
7. Für ausgefallene Spielstunden infolge Schlechtwetters oder persönlicher Verhinderung des Saisonkarteninhabers wird keine Vergütung geleistet, auch keine Ersatzstunde gegeben. Es ist jedoch den Saisonkarteninhabern gestattet, diese ausfallende Stunde an einen anderen Saisonkarteninhaber weiterzugeben.
8. VIP-Kartenbesitzer können in den freien Stunden spielen. Diese müssen jedoch rechtzeitig im Reservierungssystem des Tennisvereines unter www.tennis-wuerflach.at „Plätze buchen“ eingetragen werden!!!
9. Einzelstunden können ebenfalls über das Reservierungssystem als „Gast“ gebucht werden. Dies kann hier gemacht werden. Gewünschten Tag, Zeit und Platz anwählen und bei PIN „gast2732“ eingeben. Diese Einzelstunden sind während der WWW-Öffnungszeiten bei der WWW-Kasse zu begleichen oder an die Gemeinde Würflach zu überweisen (IBAN: AT58 3293 7000 0330 5158).
10. Wünsche, Beschwerden und Anregungen sind an die Gemeinde Würflach zu richten.
11. Jeder Spieler verpflichtet sich, diese Tennisordnung einzuhalten.
Der Bürgermeister